Darum geht es
Bereits während Druckgeräte gefertigt werden, wird geprüft, ob sie den Anforderungen der verschiedenen EU-Richtlinien hinsichtlich Qualität und Sicherheit entsprechen. Unternehmen wie Lloyd’s Register unterstützen Hersteller vom Entwurf bis zur Auslieferung, damit ihre Produkte mit den Richtlinien konform sind. So soll sichergestellt werden, dass nur Anlagen gemäß europäischem Sicherheitsniveau in Verkehr gebracht werden.
In den Folgejahren müssen Druckanlagen und Anlagenteile auch im Einsatz weiterhin sicher bleiben, gewartet und geprüft werden. Überwachungsbedürftige Anlagen werden daher nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) von sogenannten zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) geprüft.
Welche Druckgeräte müssen geprüft werden?
Die Betriebssicherheitsverordnung umfasst für Druckanlagen und Anlagenteile:
- Dampfkesselanlagen und Heißwassererzeuger
- Druckbehälteranlagen
- Anlagen zur Abfüllung von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen einschließlich Lager- und Vorratsbehälter
- Rohrleitungsanlagen unter innerem Überdruck für Gase, Dämpfe oder Flüssigkeiten
So unterstützen wir Sie bei der Sicherheit von Druckanlagen und Anlagenteilen
- Prüfung vor Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen
- Wiederkehrende äußere Prüfung, innere Prüfung, Festigkeitsprüfung und ganzheitliche Anlagenprüfung
- Erstellung von Prüfberichten im Rahmen des Erlaubnisverfahrens
- Schulungen nach individuellen Bedürfnissen vor Ort
- Weitere Leistungen auf Anfrage
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